Auch bei Betriebsübernahme, einer Revision vertraglicher Bindungen oder Ihren Fragen zu den steuerlichen Aspekten von bereits bestehenden Arbeitsverträgen sind wir gerne mit unseren ganzheitlichen Konzepten an Ihrer Seite. Steuererklärung für Einzelunternehmer (Selbständige) oder gemeinschaftliche Unternehmungen, Ihre Buchhaltung (Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Finanzbuchhaltung) in personalintensiven Bereichen etwa in Arztpraxen, bei Pflegediensten oder in Handwerksbetrieben etc. – das Team von Schmitt & Schäfer engagiert sich branchenspezifisch für Ihre Interessen bei der Finanz- und Unternehmensplanung und einer bestmöglichen Steuergestaltung und -optimierung für Ihren individuellen Fall. Mit den geeigenten Maßnahmen halten wir Ihr Unternehmen zukunftsfähig und und geben Ihnen Orientierung bei einer erfolgreichen betriebswirtschaftlichen Ausrichtung.